Bitte beachten Sie die vorübergehend geänderten Öffnungszeiten unserer Filialen auf Grund der aktuellen Lage.

Die Menschen in unseren Stationen:

Wir legen Wert darauf, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich ihr Wissen und ihre Erfahrung durch regelmäßiges Training am Arbeitsplatz weiter entwickeln. Nur so ist es möglich, die immer neuen Stoffe, Verarbeitungen und Modetrends zu berücksichtigen und die Textilien sachgerecht zu behandeln. Dafür steht uns das Fachwissen unserer Inhaberinnen bzw. Inhaber, und deren Fachpersonal zur Verfügung. Von außen erhalten wir durch die Kontakte zu den führenden Forschungseinrichtungen der Textilherstellung, den Maschinenherstellern und den Anwendungstechnikern der Hilfs- und Pflegemittelindustrie die Informationen, um auf dem neusten Stand zu bleiben.

Wissenswertes.

  • Trockenreinigung

    Physikalisch nennt man ein nicht wässriges Lösemittel „trocken“. Daher hieß die Reinigung in Lösemitteln in englischsprachigen Ländern schon immer „dry cleaning“, während man in Deutschland lange Zeit den (falschen) Ausdruck „Chemischreinigung“ verwendete.
    Vorteil bei der Trockenreinigung von Textilien in einem Lösemittel:
    Die meisten Fasern und die daraus hergestellten Textilien werden bei dieser Art der Reinigung am schonendsten behandelt. Fetthaltige Substanzen werden überwiegend problemlos entfernt.
    Nachteil bei der Trockenreinigung:
    Alle Verschmutzungen und Flecke, die ursprünglich Wasser enthielten, sind schwierig oder gar nicht in der Trockenreinigung zu entfernen.

  • Nassreinigung

    Die Nassreinigung setzt als Lösemittel Wasser ein, also eine „nasse“Flüssigkeit. In der Nassreinigung werden Maschinen mit speziellen Programmen eingesetzt, die vier Faktoren berücksichtigen, um Obergarderobe auf diese Weise reinigen zu können. Erster Faktor ist, durch geringe Mechanik die Ware optimal zu schonen. Als zweiter Faktor werden speziell entwickelte Produkte vollautomatisch entsprechend den jeweiligen Eigenarten der Textilien zum richtigen Zeitpunkt und in der exakt bemessen Menge zu dosiert. Der dritte Faktor ist die niedrige Temperatur während des gesamten Reinigungsvorganges und die angepasste Temperatur und Mechanik während der Trocknung. Der vierte Faktor ist entscheidend bei den vorgenannten Faktoren berücksichtigt: Die jeweils exakte Zeit für die Dauer des Vorganges. Die Entwicklung der Nassreinigung begann vor etwa 20 Jahren in Deutschland in der Zusammenarbeit von namhaften Maschinenherstellern und Textilpflegemittel Produzenten.

    Vorteil bei der Nassreinigung:

    Wasserlöslichen Substanzen können optimal entfernt werden. Das Ergebnis sind frischer Geruch und leuchtende Farben.

    Nachteil bei der Nassreinigung:

    Trotz des hohen Entwicklungsstands, dürfen um Schäden zu vermeiden, nicht alle Textilien nass gereinigt werden. Alle fetthaltigen Verschmutzungen lassen sich vergleichsweise schwierig entfernen.

    Beide Reinigungsarten kommen bei uns entsprechend der Eignung zum Einsatz, um jeweils das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

  • Tipps und Tricks

    Oh Schreck, ein Fleck, was tun?

    Bitte besonnen reagieren: 

    Den Fleck mit einem trockenen und saugfähigen Tuch (möglichst weiß, da sonst das Risiko des Abfärbens besteht) abtupfen, niemals reiben! Bitte verzichten Sie auf alle gut gemeinten Ratschläge mit angeblich erfolgreichen Hausmitteln, die man Ihnen in diesem Augenblick gibt. Weder Weißwein auf Rotweinflecke oder lauwarmes Wasser verringern den Schaden. Im Gegenteil: Je mehr Feuchtigkeit auf die Fleckstelle gelangt, desto tiefer kann die Flecksubstanz in das Gewebe und die Faser eindringen. Wenn dann noch gerieben wird, scheuern Sie die Faser auf oder lassen z.B. Wolle verfilzen. Aus dem kleinen Malheur kann schnell ein irreparabler Schaden werden, häufig ein Totalschaden. Ein Merksatz noch in diesem Zusammenhang: Je wertvoller ein Kleidungsstück ist, umso feiner und empfindlicher sind Faser, Gewebe und Verarbeitung und werden bei falscher Behandlung beschädigt.

    Nach dem bestmöglichen Abtupfen der Flecke das Kleidungsstück, möglichst wechseln und in eine Verpackungsfolie von uns oder in eine Plastiktüte (so gut es geht) luftdicht verpacken (mit dem saugfähigen Tuch auf der Fleckstelle). So bleibt der Fleck am besten löslich. Anschließend bitte das Kleidungsstück so schnell wie möglich zu uns bringen. Je länger der Fleck im Gewebe ist, desto größer ist das Risiko, dass er sich nicht mehr entfernen lässt. Bitte sagen Sie uns bei der Abgabe, um welche Art von Fleck es sich handelt, damit die zweckmäßigste Behandlung erfolgen kann.

    Weghängen von Kleidung für längere Zeit

    Grundsätzlich gilt: Niemals ungereinigte oder nicht gewaschene Textilien weghängen. Einerseits können nicht entfernte Flecken so mit der Faser reagieren, dass sie nicht mehr entfernbar sind. Zum Beispiel: Scheinbar harmlose Flecken von zuckerhaltigen Getränken, zunächst nicht oder kaum sichtbar, verbinden sich mit der Faser. Ein gelber Fleck entsteht, der sich während des Trocknungsvorgangs bei einer späteren Reinigung verstärken kann. Diese Flecken sind dann häufig nicht mehr entfernbar.

    Ein weiteres Risiko besteht bei allen tierischen Fasern: Schurwolle, Kaschmir, Kamelhaar, Seide usw. Diese stellen das "Nahrungsmittel" der winzigen Mottenlarven dar. Nur die praktisch unsichtbaren Larven stellen die Gefahr dar! Nicht, wie fälschlich angenommen, der daraus entstandene Falter. Die Fraßstellen der Mottenlarven werden meistens erst nach der Reinigung bemerkt, da hierbei die geschädigten Teile herausfallen. Es werden dadurch Löcher sichtbar oder kahle Stellen im Flor des Gewebes. Im Kleiderschrank sollte zusätzlich ein Mottenschutzmittel aus der Drogerie aufgehängt werden.

    Noch etwas Allgemeingültiges: Textilien sollten nicht längere Zeit unter Luftabschluss hängen. Also auch nicht unter der Transport - Verpackungsfolie aus der Reinigung. Gegen Einstauben schützt zum Beispiel ein alter Bettbezug gut, weil er luftdurchlässig ist.

Offene Stellen

  • Schwerin/Schlosspark-Center
    • Mitarbeiter*in (m/w/d)

      Unsere Mitarbeiter/innen wissen, wie sie Textilien mit professioneller Pflege schonend, gründlich und schnell wieder zum Tragen fertig stellen. Zur Erweiterung unseres Teams in Schwerin suchen wir eine/n zuverlässige/n, gewissenhafte/n und belastbare/n

      Mitarbeiter/in (m/w/d)

      Mit Spaß am Reinigen von Textilien und am Kundenservice. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich, wir lernen Sie gerne an.*

      * Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich.

      Ihre Arbeitszeit:

      täglich 7 Stunden im Wechsel vormittags/nachmittags und jeden zweiten Samstag.

      Kontakt:

      AlfaReinigung

      Schlosspark-Center

      Marienpl. 5-6

      19053 Schwerin

      Tel. 0385 5571464

      a.baerle@no-spam-pleasealfareinigung.de

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Lieferbedingungen.

Für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse und Schaumgummipolster wird keine Haftung übernommen.

Textilreinigung
Die Reinigung als chemische Reinigung oder als Nassreinigung oder als Waschbehandlung wird sachgemäß und schonend ausgeführt. Die Art der Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen.

Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Wir sind nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die nicht durch eine fachmännische Warenschau erkannt werden können (z. B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper, durch Zubehörteile, die den Textilien beiliegen oder anhaften, wie z. B. Gürtel, Schnallen, Knöpfe, Pailletten etc. und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut oder Teile des Reinigungsgutes, die nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig sind, soweit dies nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder wir dies durch eine fachmännische Warenschau nicht erkennen können.

Rückgabe/Pflicht des Kunden zur Abholung
Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Ticket, Abholbeleg). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut unverzüglich, spätestens innerhalb von einem Monat nach dem vereinbarten bzw. vorgesehenen Liefertermin abholen. Für manche Aktionen/Angebote gelten kürzere Abholzeiten. Diese sind in der Preisliste genannt.

Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung und ist uns der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so sind wir zur

gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Reinigungsgüter, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

Rügepflicht des Kunden bei Mängeln/Fehlmenge/Falschlieferung beim ausgelieferten Reinigungsgut
Der Kunde hat zu beweisen, dass er uns das Reinigungsgut zur Bearbeitung übergeben hat, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des am Kleidungsstück befestigten Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Offensichtliche Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich zu rügen.

Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat uns auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Ab-/Übergabe hinzuweisen (ab einem Neupreis von EURO 500 für Oberbekleidung; bei Hemden ab einem Neupreis von EURO 100). Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass vor Übergabe der Textilien textilfremde Gegenstände wie z. B. Kugelschreiber, Taschenmesser u. a. entfernt sind.

Haftung des Textilreinigers
Soweit wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften, kann nur Geldersatz verlangt werden. Bei einer mangelhaften Reinigungsleistung an der Textilie haften wir nach den geltenden allgemeinen gesetzlichen Regelungen der Nachbesserung. Im Falle des Schadenersatzes haften wir nach den allgemeinen gesetzlichen Schadens- und Verschuldensregeln für den beim Kunden eingetretenen Schaden. Im Fall eines Verlustes einer Textilie oder im Fall der Nichtleistung haften wir für den beim Kunden entstandenen Schaden nach den allgemeinen gesetzlichen Schadens- und Verschuldensregeln.